Am 23. April findet in unserer Einrichtung die jährliche Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die in zwei Jahren eingeschult werden. Wir haben hier einige Informationen zusammengefasst:
Was wird bei der Sprachstandsfeststellung überprüft?
In dem Verfahren wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Dies sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen, besonders beim Start ins Schulleben. Es wird durch die Sprachstandsfeststellung allerdings nicht überprüft, ob möglicherweise eine medizinisch begründete sprachtherapeutische Förderung nötig ist.
Wer nimmt an der Sprachstandsfeststellung teil?
An dem Verfahren nehmen im Frühjahr eines jeden Jahres alle Kinder teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden – auch die Kinder, die in sprachtherapeutischer oder logopädischer Behandlung sind. Kinder, die einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen oder als Kind mit einer Behinderung integrativ gefördert werden, nehmen an der Sprachstandsfeststellung nicht teil.
Wie wird der Sprachstand eines Kindes überprüft?
Das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung basiert auf dem von Frau Prof. Lilian Fried von der Technischen Universität Dortmund entwickelten Instrument „Delfin4“. Der Name ist die Abkürzung für „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen“.
Wie läuft die Überprüfung konkret ab?
Die 1. Stufe des Verfahrens findet zwischen März und Mai in den Kindertageseinrichtungen statt. In einem ca. 30 Minuten dauernden Verfahren prüfen eine Erzieherin oder ein Erzieher aus der jeweiligen Kindertagesstätte und eine Lehrkraft aus einer nahe gelegenen Grundschule den Sprachstand der Kinder. In kleinen Gruppen führen sie die 1. Stufe „Besuch im Zoo“ durch. Dabei werden die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen angeregt. Für Kinder, bei denen sich herausstellt, dass ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind und ihre Sprachentwicklung aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist, endet das Verfahren nach der 1. Stufe. Stellt sich im Rahmen der 1. Stufe heraus, dass ein Kind Unterstützung in seiner Sprachentwicklung benötigt – und wird diese Einschätzung von den Erzieherinnen und Erziehern geteilt – wird bereits in dieser Stufe die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung verbindlich festgestellt. Die Eltern dieser Kinder müssen ihr Kind nicht mehr mit einem zweiten vertiefenden Verfahren untersuchen lassen. Eine freiwillige Teilnahme – etwa im Zweifelsfall – ist jedoch möglich. Für die übrigen Kinder, bei denen in der 1. Stufe noch keine eindeutigen Aussagen getroffen werden konnten, wird zwischen dem Mai und dem Juni die 2. Stufe des Verfahrens stattfinden. Dies gilt auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und die daher nicht an der 1. Stufe teilgenommen haben. Diese 2. Stufe „Besuch im Pfiffikus-Haus“ wird durch entsprechend geschulte Grundschullehrkräfte mit jedem Kind einzeln durchgeführt. Am Ende des Verfahrens, das für jedes Kind etwa 30 Minuten dauert, teilt die Lehrkraft den Eltern mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.
Was geschieht, wenn Eltern nicht dafür sorgen, dass ihr Kind an der Sprachstandsfeststellung teilnimmt?
Die Teilnahme an dem Sprachstandsfeststellungsverfahren ist verpflichtend. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich allen Kindern, die eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, auch geholfen werden kann. Eine Verletzung dieser Pflicht kann daher zu einem Bußgeld führen.
Was geschieht, wenn festgestellt wurde, dass ein Kind zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigt?
Wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, wird es dort von qualifizierten Fachkräften zusätzlich gefördert. Diese zusätzliche Sprachförderung findet in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufes statt. Wenn das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Sprachförderung benötigt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Folgen die Eltern dieser Empfehlung nicht, werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme teilnehmen zu lassen. Diese Maßnahme kann z. B. in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum durchgeführt werden.
Wie lange dauert die Sprachförderung insgesamt?
Die Kinder erhalten die pädagogische Sprachförderung bis zum Schuleintritt.
Ist die Sprachförderung kostenlos?
Ja, die Mittel für die zusätzliche Sprachförderung stellt die Landesregierung zur Verfügung.
Müssen Kinder an der Sprachförderung teilnehmen?
Die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist verpflichtend, denn fehlende Sprachkenntnisse oder eine nicht altersgemäße Sprachentwicklung können den späteren Lernerfolg der Kinder erheblich beeinträchtigen.